Benötigen Sie Pflege oder Betreuung durch die Spitex, wird Ihnen dies vom Hausarzt oder Spital verordnet.
Abklärung und Beratung
Die Erfassung des Spitex-Bedarfs erfolgt mittels einer Bedarfsklärung, wenn eine ärztliche Anordnung vorliegt. Im Gespräch mit den Klienten und evtl. Angehörigen klären unsere Mitarbeitenden die gegenseitigen Erwartungen ab und leisten Beratung in Gesundheitspflege und Selbsthilfe.
Grundpflege
Wir bieten Hilfe und Unterstützung, zum Beispiel bei der täglichen Körperpflege, beim An- und Ausziehen, beim Aufstehen und zu Bett gehen.
Behandlungspflege
Unsere Mitarbeitenden führen Untersuchungen und therapeutische Massnahmen durch, zum Beispiel Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen, Medikamente richten und verabreichen, Verbandwechsel, Injektionen.
Bezugspflege
Wir organisieren alle Pflegeleistungen nach unserem Bezugspflegekonzept. Das heisst, dass jede/r Klient*in durch eine eingeschränkte Zahl Pflegefachkräfte gepflegt wird. Dies führt zu einer hohen Konstanz bezüglich der erbrachten Pflegeleistungen und in der Beziehung zwischen Klient*in und Pflegefachpersonen.
Die Kosten für Untersuchungen, Behandlungen und Pflegemassnahmen werden, sofern ärztlich verordnet, von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen (abzüglich Selbstbehalt und Jahresfranchise).